Evangelische Hochschule Darmstadt
Aufbaustudium Gemeindepädagogik

 

 

 

 

Gemeindepädagogik und Diakonie

Prüfungen


Studienleistungen

Studienleistungen sind von der Lehrenden/ dem Lehrenden zu Beginn einer Lehrveranstaltung zu definierende Leistungen, die nicht benotet werden und die die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nachweisen. (siehe PO Zusatzstudiengang Religionspädagogik §6 Abs. 2)


Prüfungsvorleistungen

Prüfungsvorleistungen sind benotete Leistungsnachweise. Sie können erbracht werden durch:
  • Klausur über Inhalte einer Lehrveranstaltung
  • Schriftliche Hausarbeit
  • Referat mit schriftlicher Gliederung, insbesondere Thesenpapier
  • Fachgespräch
  • Arbeitsfeldstudie
  • Didaktische Planung, Durchführung und Auswertung eines gemeindepädagogischen/ religionspädagogischen Angebots in der Praxis (vgl. PO §6 Abs. 3)


Fachprüfungsleistungen

Fachprüfungsleistungen sind benotete Leistungsnachweise. Sie werden als mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer) zur Erlangung des gemeindepädagogischen Zertifikats am Ende des Grundlagenstudiums erbracht. (vgl. PO §6 Abs. 4)

Für den erfolgreichen Abschluss des Grundlagenstudiums (gemeindepädagogisches Zertifikat) sind folgende Voraussetzungen (Leistungen) zu erfüllen:
  1. In jeder Lehrveranstaltung ist eine unbenotete Studienleistung zu erbringen, wenn nicht Prüfungsvorleistungen erbracht werden. Die 26 SWS Belegpflicht verteilen sich auf 13 Lehrveranstaltungen.
  2. Vier benotete Prüfungsvorleistungen.
  3. Eine Fachprüfungsleistung am Ende des Grundlagenstudiums.
  4. Mindestens 160 Stunden Praktikum in einem gemeindepädagogischen oder anderen kirchlichen Arbeitsfeld.

Die vier Prüfungsvorleistungen sind in folgenden Studienbereichen zu erbringen:
  • zwei benotete Prüfungsvorleistungen im Studienbereich 1,
  • zwei benotete Prüfungsvorleistungen in den Studienbereichen 2, 3, 4 und 5 (vgl. PO §6 Abs. 6)



Fachprüfung

Das Grundlagenstudium schließt ab mit einer mündlichen Fachprüfung (30 Minuten). Die Studentinnen/Studenten wählen dazu zwischen den Studienbereichen 2 oder 3. Das Bestehen der Prüfung wird durch das benotete gemeindepädagogische Zertifikat bescheinigt.

Praktikum

Berufstätige Studierende, die in gemeindepädagogischen oder vergleichbaren Arbeitsfeldern tätig sind, können die Anerkennung ihrer Tätigkeit als gemeindepädagogisches Praktikum beim Prüfungsausschuss beantragen. (vgl. PO §7 Abs. 3)

 

 

Das Grundlagenstudium eröffnet die Möglichkeit zum Masterstudiengang Relegionspädagogik.

 

Nähere Informationen zum Masterstudiengang Religionspädagogik

© Evangelische Fachhochschule Darmstadt: Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt
Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet.